Was sind EU-Fahrzeuge?


EU-Fahrzeuge sind aus der Europäischen Union (EU) importierte Fahrzeuge.



Wie entsteht die Preisbildung für EU-Fahrzeuge?


Zum einen wirken sich höhere Mehrwertsteuersätze mit eventuell anfallenden Verbrauchs- oder Zulassungssteuern der jeweiligen Länder auf die Preisbildung von EU-Fahrzeugen aus. So werden die Nettopreise in EU-Ländern mit hohen Steuersätzen kleiner festgelegt, um den Vertrieb eines Neuwagens im jeweiligen Land lohnenswert zu machen. Wird das EU-Fahrzeug dann ohne Zulassung nach Deutschland importiert, werden die nationalen Steuern nicht fällig, so dass nur der Nettopreis erhalten bleibt. Das ermöglicht einen preiswerteren Vertrieb der EU-Fahrzeuge. Zum anderen ist Deutschland ein Hochpreis- Land, was bei den verschiedenen Nettopreisen innerhalb der EU einen günstigeren Kauf für den deutschen Endverbraucher ermöglicht. Auch die Einführung des Euro führte zu den verschiedenen Preisen in der EU.

Woher bekommt man EU-Fahrzeuge?


Seit der neuen GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) können Händler grenzüberschreitend innerhalb der EU ihre EU-Fahrzeuge anbieten. Zu finden sind die EU-Fahrzeuge im Internet, Zeitungen oder auch Automagazinen. Dem Verbraucher wird die Möglichkeit geboten bei einem freien EU-Importeur in Deutschland ein EU-Fahrzeug zu ordern und dabei bis zu 30% zu sparen. In Einzelfällen ist sogar eine größere Ersparnis möglich.

Wie verhält es sich mit den Ausstattungskriterien bei EU-Fahrzeugen?


Das Basis- Modell stimmt mit den in Europa einheitlichen Normen überein, so dass keine Rede von einer minderwertigen Technik sein kann. Dennoch sollte man beim Kauf eines EU-Fahrzeuges berücksichtigen, dass die gleiche Typenbezeichnung nicht unweigerlich die gleichen Ausstattungsmerkmale beinhaltet. Bei EU-Fahrzeugen besteht die Möglichkeit auch länderspezifische Ausstattungspakete zu erwerben, die es so in Deutschland nicht gibt und durch den Preis und seine Merkmale hervor sticht. Unbekannte Motorvarianten sind auch möglich, was durch die einzelnen nationalen Zwänge zu erklären ist, z.B. entstehen in manchen Ländern höhere Luxussteuern ab einem bestimmten Hubraum.

Welche Garantiebedingungen gelten bei EU-Fahrzeugen?


Die Garantiezeit für EU-Fahrzeuge beträgt in der Regel 2 Jahre. Hierbei ist zu beachten, dass das Serviceheft vom ausländischen Händler abgestempelt, mit der Fahrzeugidentifikationsnummer und dem Übergabedatum versehen sein muss. Am Tag der Übergabe des EU-Fahrzeuges an den Verbraucher beginnt die Garantiezeit. Der Garantieumfang entspricht dem des Landes, in dem das EU-Fahrzeug importiert wurde und ist je nach Hersteller unterschiedlich. Jedoch sind die Garantieleistungen innerhalb der EU nahezu identisch. Nach GVO ist der Hersteller dafür verantwortlich, dass beim Kauf eines EU-Fahrzeuges von einem EU-Bürger, dieser im Rahmen der Garantie bzw. Sachmängelhaftung das EU-Fahrzeug in jeder Herstellwerkstatt EU-weit reparieren lassen kann. Vetragswerkstätten eines Herstellers sind entsprechend der GVO und laut EU-Recht dazu verpflichtet, Garantieleistungen auch bei EU-Fahrzeugen zu übernehmen. Bei Weigerung oder Schwierigkeiten kann sich der Verbraucher an den Kundendienst des jeweiligen Herstellers wenden.

Was benötigt man zur Zulassung eines EU-Fahrzeuges?


Folgende Papiere werden von der Zulassungsstelle benötigt:


Personalausweis oder Reisepass
Versicherungsbestätigung des Kfz- Haftpflichtversicherers
Originalkaufrechnung bzw. Kaufvertrag
COC ( = Certificate of Conformity) / ausländische Fahrzeugpapiere
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer


Das COC gibt die Bestätigung, dass für das EU-Fahrzeug eine Europaweit geltende Betriebserlaubnis vorliegt. Fahrzeuge ohne COC müssen nach §21 StVZO zum Beispiel beim TÜV oder der DEKRA vorgezeigt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II erhält der Verbraucher dann bei der Zulassungsstelle.


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