Was sind EU-Fahrzeuge?


EU-Fahrzeuge sind aus der Europäischen Union (EU) importierte Fahrzeuge.



Wie entsteht die Preisbildung für EU-Fahrzeuge?


Zum einen wirken sich höhere Mehrwertsteuersätze mit eventuell anfallenden Verbrauchs- oder Zulassungssteuern der jeweiligen Länder auf die Preisbildung von EU-Fahrzeugen aus. So werden die Nettopreise in EU-Ländern mit hohen Steuersätzen kleiner festgelegt, um den Vertrieb eines Neuwagens im jeweiligen Land lohnenswert zu machen. Wird das EU-Fahrzeug dann ohne Zulassung nach Deutschland importiert, werden die nationalen Steuern nicht fällig, so dass nur der Nettopreis erhalten bleibt. Das ermöglicht einen preiswerteren Vertrieb der EU-Fahrzeuge. Zum anderen ist Deutschland ein Hochpreis- Land, was bei den verschiedenen Nettopreisen innerhalb der EU einen günstigeren Kauf für den deutschen Endverbraucher ermöglicht. Auch die Einführung des Euro führte zu den verschiedenen Preisen in der EU.

Woher bekommt man EU-Fahrzeuge?


Seit der neuen GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) können Händler grenzüberschreitend innerhalb der EU ihre EU-Fahrzeuge anbieten. Zu finden sind die EU-Fahrzeuge im Internet, Zeitungen oder auch Automagazinen. Dem Verbraucher wird die Möglichkeit geboten bei PIFA-Fahrzeuge e.K. ein EU-Fahrzeug zu ordern und dabei bis zu 30% zu sparen. In Einzelfällen ist sogar eine größere Ersparnis möglich.

Wie verhält es sich mit den Ausstattungskriterien bei EU-Fahrzeugen?


Das Basis- Modell stimmt mit den in Europa einheitlichen Normen überein, so dass keine Rede von einer minderwertigen Technik sein kann. Dennoch sollte man beim Kauf eines EU-Fahrzeuges berücksichtigen, dass die gleiche Typenbezeichnung nicht unweigerlich die gleichen Ausstattungsmerkmale beinhaltet. Bei EU-Fahrzeugen besteht die Möglichkeit auch länderspezifische Ausstattungspakete zu erwerben, die es so in Deutschland nicht gibt und durch den Preis und seine Merkmale hervor sticht. Unbekannte Motorvarianten sind auch möglich, was durch die einzelnen nationalen Zwänge zu erklären ist, z.B. entstehen in manchen Ländern höhere Luxussteuern ab einem bestimmten Hubraum.

Welche Garantiebedingungen gelten bei EU-Fahrzeugen?


Die Garantiezeit für EU-Fahrzeuge beträgt in der Regel 2 Jahre. Hierbei ist zu beachten, dass das Serviceheft vom ausländischen Händler abgestempelt, mit der Fahrzeugidentifikationsnummer und dem Übergabedatum versehen sein muss. Die Garantiezeit beginnt am Tag der Werksauslieferung oder mit der Übergabe des EU-Fahrzeuges an den Verbraucher. Der Garantieumfang entspricht dem des Landes, in dem das EU-Fahrzeug importiert wurde und ist je nach Hersteller unterschiedlich. Jedoch sind die Garantieleistungen innerhalb der EU nahezu identisch. Nach GVO ist der Hersteller dafür verantwortlich, dass beim Kauf eines EU-Fahrzeuges von einem EU-Bürger, dieser im Rahmen der Garantie bzw. Sachmängelhaftung das EU-Fahrzeug in jeder Herstellwerkstatt EU-weit reparieren lassen kann. Vetragswerkstätten eines Herstellers sind entsprechend der GVO und laut EU-Recht dazu verpflichtet, Garantieleistungen auch bei EU-Fahrzeugen zu übernehmen. Bei Weigerung oder Schwierigkeiten kann sich der Verbraucher an den Kundendienst des jeweiligen Herstellers wenden.

Wie bestellt man EU-Fahrzeuge?


Wenn der Verbraucher sich für die Bestellung eines EU-Fahrzeuges über PIFA-Fahrzeuge e.K. entschieden hat, füllt dieser das Online-Formular unter Anfrage/Angebot aus und klickt auf "Formular abschicken" oder ruft unter +49 (0) 365 - 55 15 839 das PIFA-Team an. Der Verbraucher erhält per Fax oder E-Mail einen Auftrag für Importfahrzeuge mit den Bestelldaten. Für eine eventuelle Finanzierungsanfrage (nicht bei EXPORT) erhält der Verbraucher mit dem Auftrag eine Selbstauskunft. Die Selbstauskunft für die Finanzierungsanfrage mit den Kopien der letzten zwei Gehaltsnachweisen oder der aktuellen BWA und den Auftrag für Importfahrzeuge muss der Verbraucher ausgefüllt und unterschrieben per Fax an +49 (0) 365 - 55 15 840 oder per E-Mail an info@pifa-car.de zurücksenden.

Bitte beachten bei EXPORT Privat:
Der Verbraucher erklärt sich bereit, zzgl. zum Gesamtpreis eine Sicherheitsleistung in Höhe von 19% zu hinterlegen. Gegen Vorlage der folgenden Unterlagen wird die Sicherheitsleistung rückerstattet:
- Nachweis über die bezahlte Einfuhrumsatzsteuer an das zuständige Finanzamt im Ausland.
- Kopie vom Fahrzeugschein als Beleg für die Zulassung im o.g. Ausland.
- Kopie des Personalausweis oder Reisepass, der im Fahrzeugschein eingetragenen Person.

Bitte beachten bei EXPORT Gewerbe:
Folgende Unterlagen sind vorab an das PIFA-Team zu senden:
- Kopie des Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers.
- Kopie des Handelsregisterauszugs.
- Vollmacht vom o.g. Käufer für die Abholung durch einen Dritten.

Sofern das EU-Fahrzeug nach Bestelleingang verfügbar ist, wird dieses für den Verbraucher geordert und dieser erhält eine Auftragsbestätigung. Die Papiere zum EU-Fahrzeug erhält der Verbraucher bei der Fahrzeugabholung bzw. bei einer Finanzierung vorab mit einem Darlehensvertrag. Nach Zulassung des EU-Fahrzeugs müssen die Fahrzeugpapiere und der Darlehensvertrag per Einschreiben an das PIFA-Team zurückgesandt werden. Wenn das EU-Fahrzeug abholbereit ist, wird der Verbraucher benachrichtigt und kann einen Abholtermin vereinbaren. Bei Selbstabholung bezahlt der Verbraucher das EU-Fahrzeug mit Übergabe. Auf Wunsch kann das EU-Fahrzeug auch zum Verbraucher geliefert werden, jedoch muss dann das EU-Fahrzeug per Vorkasse bezahlt werden.

Was benötigt man zur Zulassung eines EU-Fahrzeuges?


Folgende Papiere werden von der Zulassungsstelle benötigt:


Personalausweis oder Reisepass
Versicherungsbestätigung des Kfz- Haftpflichtversicherers
Originalkaufrechnung bzw. Kaufvertrag
COC ( = Certificate of Conformity) / ausländische Fahrzeugpapiere
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer


Das COC gibt die Bestätigung, dass für das EU-Fahrzeug eine Europaweit geltende Betriebserlaubnis vorliegt. Fahrzeuge ohne COC müssen nach §21 StVZO zum Beispiel beim TÜV oder der DEKRA vorgezeigt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II erhält der Verbraucher dann bei der Zulassungsstelle.


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Partnerübersicht


 

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Alle Preise verstehen sich inkl. 19% MwSt, Überführungskosten und Kfz-Papiere bei Selbstabholung im Zentrallager nahe München bzw. Osnabrück. Bilder dienen der Illustration und können vom Original abweichen bzw. Sonderausstattung enthalten. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten.